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Zur Erstellung der Einkommenssteuererklärung bitten wir Sie, die nachfolgend aufgeführten Unterlagen zur Verfügung bereit zu halten (soweit für Sie zutreffend) :

 

Einkommen:

* Lohnsteuerkarte (elektronische Steuermeldung an Finanzamt)

* Nachweis über Zeiten von Nichtbeschäftigung z.Bsp. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaft

* Rentenbescheid

* Kapitalerträge ...... Vorlage der Zinsbescheinigungen (Originale)

* Sonstige Einkünfte wie Vermietung und Verpachtung, freie Tätigkeiten, nebenberufliche Tätigkeiten, bezahlte ehrenamtliche Tätigkeiten

 

Sonderausgaben:

* Private Rentenversicherungen

* Private (zusätzliche) Krankenversicherungen

* Spenden (Bescheinigung)

* Schulgeld 

 

Geförderte Renten, Gehaltsumwandlungen z.Bsp. Riester, Rürup usw.

 

Bausparverträge und andere begünstigte Sparformen für AN-Sparzulage / Wohnungsbauprämie u.ä.

 

Werbungskosten:

......   Werbungskosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen und von Arbeitgeber nicht ersetzt werden, sie dienen auch zum Erhalt des Arbeitsplatzes

* Fahrten Wohnung / Arbeit (Arbeitstage je Woche abzüglich Urlaub, Krank)

* Dienstreisen (wann, wohin, was erstattet, Kilometer gesamt .... vom Arbeitgeber Bestätigung)

* Arbeitsmittel (z.Bsp. Belege über Aktentasche, Schreibmaterial u.ä.)

* Fachliteratur (Belege)

* Fortbildung / Weiterbildung (inkl. Fahrkosten und Lerngemeinschaften)

* Doppelte Haushaltführung

* Arbeitssachen und deren Reinigung

* Steuerberatungskosten / Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein / Fahrtkosten zum Lohnsteuerhilfeverein

* Unfallversicherung

* Rechtsschutz mit Anteil Berufsrechtsschutz

........  es sollten möglichst immer Nachweise bzw. Belege zu den Kosten vorhanden sein

 

Handwerkerleistungen:

* 20% der Lohnkosten sind abzugsfähig, dazu zählen neben Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten auch alle Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen an der eigenen aber auch an bzw. in der Mietwohnung 

....... Lohnkosten müssen ausgewiesen sein / Bezahlung erfolgte über Konto 

 

Haushaltnahe Dienstleistungen:

* 20% der Lohnkosten sind abzugsfähig, alle Haushaltleistungen wie auch Hausmeisterarbeiten, Gartenpflege, Schneeräumen usw. bei Mietwohnungen in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen) auch Reparaturen Kühlschrank, Waschmaschine, Heizung usw. auch Umzugskosten

........   Lohnkosten müssen ausgeweisen sein / Bezahlung erfolgte über Konto

 

Kinderbetreuungskosten :

Kindergarten, Hort, Tagesmutter u.ä. (Bezahlung erfolgte über Konto, kein Essen, keine Freizeitgestaltung wie Sport, Sonderunterricht u.ä.)

 

Außergewöhnliche Belastungen:

* Aufwendungen für Krankheit / Unfall / Kur inkl. Fahrtkosten

* Brille / Zahnersatz u.ä.

* Medikamente / Zuzahlungen

* Fahrtkosten zum Arzt

 

Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit dieser Ausführungen!

Alle Sachverhalte erörtern wir gern im persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen !