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Ab 2017 gibt es eine neue Anlage WA-ESt

Steuerpflichtige Personen, die ihren Wohnsitz nur oder (zeitweise auch) im Ausland innerhalb oder außerhalb der EU hatten, in Deutschland gearbeitet haben und steuerlich wie Inländer behandelt werden wollen, müssen die dazu notwendigen Angaben statt wie bisher auf Seite 4 des Hauptvordrucks künftig auf der neu geschaffenen Anlage WA-ESt machen.

Die Anlage hat für nur im Inland lebende (unbeschränkt steuerpflichtige) Personen praktisch keine Bedeutung.

(Stand: 06.03.2018)