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BMF-Schreiben vom 20.10.2017 - Anschaffungsnaher Aufwand - Anwendung der geänderten Rechtsprechung

In drei Urteilen vom 14.06.2016, IX R 25/14, IX R 15/15, IX R 22/15, hatte der BFH seine Rechtsprechung geändert.

Das BMF hat in seinem Schreiben vom 20.10.2017 eine Übergangsregelung getroffen. Danach sind die Urteile allgemein anzuwenden.

Soweit die neue BFH-Rechtsprechung sich negativ auswirkt, wird zudem eine Übergangsregelung geschaffen. Danach sind die obigen Grundsätze auf Antrag nur auf Sachverhalte anzuwenden, bei denen der Kaufvertrag oder der sonstige Rechtsakt nach dem 31.12.2016 abgeschlossen wurde.

Davon betroffen sind die neue Behandlung der Schönheitsreparaturen sowie die auf Gebäudeteile bezogene Prüfung.

(Stand: 08.02.2018)