Nach der Fertigstellung eines Neubaus – Welche Handwerkerleistungen sind begünstigt?
Die Richter des FG Berlin-Brandenburg fällten am 07.11.2017, 6 K 6199/16, ein restriktives Urteil:
Weder
- die erstmalige Anbringung eines Außenputzes an einem Neubau noch
- die erstmalige Pflasterung einer Einfahrt bzw. Terrasse, die Errichtung einer Zaunanlage oder
- das Legen des Rollrasens
im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung des Neubaus stellen nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigte Handwerkerleistungen dar.
Hiergegen ist nun eine Revisionsverfahren vor dem BFH anhängig: Az. VI R 53/17
(Stand: 08.02.2018)